Mindestlohn für man@work kein Thema

Der gesetzliche Mindestlohn, welcher zum 01.01.2015 in Kraft getreten ist, stellt für uns kein Thema dar, bekräftigt Geschäftsführer Jens Vogel. Wir sind vorwiegend mit unseren spezialisierten Fachkräften für namhafte Kunden im In- und Ausland tätig, hier bewegen wir uns seit Jahren weit über den tariflichen Vorgaben und selbstverständlich über den derzeit gültigen Mindestlohn. Selbst unseren Fachhelfern vergüten wir, obwohl es hier für Zeitarbeit eine tarifliche Übergangsregelung bis 2016 gibt, freiwillig den gesetzliche Mindestlohn. Zukünftige Herausforderung für den Mittelstand sieht Jens Vogel vor allem bei der Lohnentwicklung. Wenn ungelernte Arbeitnehmer heute einen gesetzlich garantierten Mindestlohn von 8,50 € bekommen, werden die Löhne bei Fachkräften in den nächsten Jahren weiter signifikant steigen.

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